Wahlen zum 27. StudentInnenparlament - Humboldt-Universität zu Berlin

Studentischer Wahlvorstand der HU Berlin
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Wahlen zum 27. StudentInnenparlament der Humboldt-Universität zu Berlin

finden am 23. und 24. Januar 2019 statt.

Amtliches Endergebnis:
PDF-Dokument (veröffentlicht am 14.02.19)

Was wird gewählt?
Das StudentInnenparlament (StuPa) der HUB wird jedes Jahr von allen Studierenden neu gewählt. Die 60 Sitze des StuPas werden entsprechend der Stimmenanzahl auf die Listen verteilt. Zur Wahl sind Listen mit mindestens drei KandidatInnen zugelassen.

Wer ist wahlberechtigt?
Jedes Mitglied der HU Berlin mit studentischem Status, das seine/ihre Mitgliedsrechte an der HU ausübt, kann seine Stimme abgeben. In der Regel sind das alle Studierenden, die hier ihre Beiträge zur Studierendenschaft bezahlen, also auch Promovierende und Programmstudierende.

Wahlberechtigtenverzeichnis:
Wenn du dir unsicher bist, ob du an der StuPa-Wahl 2019 teilnehmen kannst, wende dich an uns. Das Wahlberechtigtenverzeichnis kann vom 14. Dezember 2018 bis zum 18. Januar 2019, 15.00 Uhr eingesehen werden. Anfragen per Mail sind möglich. Aus Datenschutzgründen können wir keine Einsicht in Adlershof gewähren. Anfragen per Mail sind bei entsprechender Glaubhaftmachung möglich.

Wann wird gewählt?
Die Wahl findet am 23. und 24. Januar 2019 statt. Es wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Für Studierende und Promovierende, die in der angegebenen Zeit nicht an der Urnenwahl teilnehmen können oder wollen, besteht die Möglichkeit einer Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 07. Januar 2019, 15 Uhr, bei dem Studentischen Wahlvorstand schriftlich, das heißt, per Brief oder Fax (+49 30 2093 2396) beantragt werden. Ausnahmsweise kann der Antrag auch per Mail (wahl [at] refrat.hu-berlin.de) gestellt werden. Dazu werden folgende Angaben benötigt:

Wie kannst du dich wählen lassen?
Kandidieren kann jede_r, der/die selbst auch wahlberechtigt ist, also hier seine studentischen Mitbestimmungsrechte wahrnimmt, deswegen z.B. auch die Beiträge an der HU entrichtet. Dazu musst du deinen Wahlvorschlag, der mindestens drei Kandidat_innen enthalten muss, bis Donnerstag 22. November 2018, 15 Uhr beim Studentischen Wahlvorstand einreichen. Die Wahlvorschläge sind im Original auf diesen Vordrucken und digital als OpenOffice oder Excel Dokument einzureichen und müssen von allen Listenmitgliedern unterschrieben werden

Wie wird gewählt?
Es wird eine personalisierte Verhältniswahl durchgeführt, also ihr wählt eine_n Kandidat_in auf einer Liste, wobei die Stimmen aller KandidatInnen einer Liste addiert werden und ins Verhältnis zu den anderen Listenergebnissen gesetzt werden, aus dem sich dann die Mandatsverteilung ableitet. Die Mandate einer Liste werden entsprechend dem Stimmenanteil auf die stimmenstärksten Kandidat_innen verteilt.

Wo wird gewählt?
Informationen folgen
Wie jedes Jahr gibt es vier zentrale Wahllokale. Ferner haben sich einige Fachschaften bereit erklärt ein dezentrale Wahllokal zu betreuen (Danke hierfür!). In den dezentralen Wahllokalen können alle Studierenden wählen, die in den jeweiligen Instituten im Hauptfach eingeschreiben sind. Studierende anderer Institute können an einem der Zentralen Wahlokale wählen.

Zentrale Wahllokale:



Ergebnis