Über Uns

Allgemeines

Jedes Jahr im Sommersemester findet die Wahl zum Studierendenparlament statt. Die Grundlagen dafür sind das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG), die Hochschul-Wahlgrundsätze-Verordnung (HWGVO), die Wahlordnung der Studierendenschaft der HU (StudWO) und die Satzung der Studierendenschaft der HU.


Über uns

Der Studentische Wahlvorstand ist für die Wahl des Studierendenparlaments und die Semesterticket-Urabstimmung zuständig. Gewählt wird er vom Studierendenparlament für eine Amtszeit von einem Jahr. Mitglied kann jede*r Studierende an der HU sein.


Aktueller Wahlvorstand:

Lukas Mentz (Vorsitzender)
Rike Volmer (stellvertretende Vorsitzende)
Yannick Brugger
Leander Trost