Exmatrikulation & Gebühren

    Exmatrikulation & Gebühren

    Exmatrikulationsgründe

    Die Gründe aus denen die Uni euch exmatrikulieren kann sind gesetzlich vorgeschrieben.

    Exmatrikuliert werden könnt ihr unter den folgenden Voraussetzungen: 

    - ihr euch nicht fristgemäß zurückgemeldet habt (in dem Fall meldet euch zügig bei uns, in vielen Fällen kann man noch etwas machen). 

    - ihr das Studium in einem zulassungsbeschränkten Studiengang trotz schriftlicher Aufforderung und Androhung der Exmatrikulation nicht unverzüglich aufgenommen habt. 

     

    Exmatrikuliert werden müsst ihr, wenn: 

    - ihr nicht berechtigt seid irgendein Studium fortzuführen 

    - ihr eure Studiengebühren trotz Mahnung und Androhung der Exmatrikulation nicht gezahlt habt 

    - ihr alle Studienleistungen in eurem Studium bestanden habt; oder eine Pflichtprüfung endgültigt nicht bestanden habt (-> s. Vierter Prüfungsversuch). 

    hier habt ihr die Möglichkeit der Uni innerhalb von 2 Monaten mitzuteilen dass ihr die Immatrikulation für die Erreichung eines weiteren Studienziels braucht (also z.B. Master oder Fachwechsel, o.ä.). In dem Fall könnt ihr niht immatrikuliert werden.

    - ihren einen vollziehbaren Bescheid über eine Ordnungsmaßnahme bekommen habt (in dem Fall meldet euch bitte DIREKT bei uns)

     

    Rechtsgrundlage: § 15 BerlHG, §§ 128 ZSP-HU ff. 

    Ihr könnt euch aber natürlich auch selbst exmatrikulieren.  Das müsst ihr der uni schriftlich mitteilen. 

    Exmatrikulationsverfahren 

    Die Exmatrikulation ist ein Verwaltungsakt der euch benachteiligt. Das heißt dass sie schriftlich und unter Angabe von Gründen ausgesprochen werden muss. Die Exmatrikulation muss auch angekündigt werden. 

    Das heißt wenn ihr eine E-Mail bekommt in dem euch mitgeteilt wird dass ihr exmatrikuliert werdet, ihr einfach keinen Zugang mehr zu eurem HU Account habt, oder ihr nur einen Brief (entweder nur die Ankündigung oder den tatsächlichen Bescheid) bekommt: seid ihr nicht rechtswirksam exmatrikuliert. 

    Meldet euch in jedem Fall zügig bei uns, damit wir euch zu rechtlichen und anderweitigen Lösungen beraten können. 

    Rückerstattung von Gebühren 

    Rückerstattung der Semestergebühren bei Exmatrikulation im laufenden Semester: 

    - Rückmeldegebühr (50€) wird nicht rückerstattet 

    - sonstige Gebühren (64,59€) werden vollständig rückerstattet, wenn sich vor Beginn der Lehrveranstaltungen exmatrikuliert wird, und die Exmatrikulation auch entsprechend davor wirksam wird. 

    die akademischen Fristen findet ihr Hier

    - das Semesterticket (176,40€) wird anteilig erstattet für alle vollen Monate in denen ihr exmatrikuliert wart.

     

    Rechtsgrundlagen: § 129 IAbs. 2 ZSP-HU, § 5 Abs. 2 Semesterticketsatzung 

    Die genannten Gebührenhöhen richten sich nach dem Sommersemester 2024. Die jeweils aktuelle Höhe der Gebühren findet ihr Hier


    • geändert:08.08.24, 16:01